ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
§ 1.1 Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen schließen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
§ 1.2 Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende oder uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen.
§ 1.3 Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen. Vertragsänderungen oder -Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
§ 1.4 Änderungen der Bedingungen werden bei Dauerschuldverhältnissen dem Besteller jeweils schriftlich unter Kennzeichnung der geänderten Bestimmungen mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Besteller das Dauerschuldverhältnis fortsetzt, ohne innerhalb angemessener Frist zu widersprechen.
§ 1.5 „Ware“ im Sinne dieses Vertrages sind alle vertragsgemäß dem Besteller zu überlassende Gegenstände einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt wird.
§ 1.6 Alle Angebote von uns sind freibleibend, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird.
§ 1.7 Beim Verdacht einer strafbaren Handlung behalten wir uns vor, die erhobenen Angaben gegenüber den Vertragspartnern, Dritten oder den Ermittlungsbehörden offen zu legen.
§ 1.8 Der Umgang mit persönlichen Daten an die Datenschutzerklärung gebunden. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit unter (xxxxx) einsehbar. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass wir personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur innerhalb des Unternehmens und ihrer Erfüllungsgehilfen.
2. Beschaffenheit der Produkte oder Leistungen
§ 2.1 Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
3. Kosten / Zahlungsbedingungen
§ 3.1 Wird ein Kundeneinsatz auf unser Verschulden hin unterbrochen, wird die An- und Abfahrt nur einmalig abgerechnet. Findet der Einsatz beim Kunden an zwei verschiedenen Standorten statt, wird entweder die Fahrt nach der Kilometerpauschale in Rechnung gestellt (incl. der Mindestabrechnung von 30 min), oder die Fahrtzeit wird als Arbeitszeit abgerechnet. Die für den Kunden günstigere Methode wird gewählt.
§ 3.2 Der Kunde stimmt zu, dass ihm Rechnungen auch elektronisch übermittelt werden können.
§ 3.3 Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig.
4. Eigentumsvorbehalt
§ 4.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor.
§ 4.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.
§ 4.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
§ 4.4 Der Besteller ist nicht berechtigt, die von uns gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung weiterzuveräußern.
5. Mängelansprüche (Gewährleistung)
§ 5.1 Der Kunde verpflichtet sich, das gelieferte Produkt nach Lieferung schnellstmöglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich mitzuteilen, maximal 7 Tage. Der Kunde ist dazu angehalten, diese Meldung in Schriftform, möglichst mit Bildern oder Bildschirmausdrucken einzureichen. Zu überprüfen sind neben der Vollständigkeit und Mängelfreiheit am gelieferten Produkt auch Mängel im Rahmen der Installation.
§ 5. 2 Im Falle eines Mangels an einem bei uns erworbenen Produkt beträgt die Gewährleistung ein Jahr. Bei Verlust und Diebstahl, grob fahrlässige oder vorsätzliche Zerstörung durch den Kunden oder einen Dritten, höhere Gewalt, Wasser- und Überspannungsschäden, Schäden durch nicht ordnungsgemäß durchgeführte Reparaturversuche oder Hardwareänderungen, übliche Abnutzung, Verschleißteile (Lampen, Batterien/Akkus) entfällt der Anspruch an die Gewährleistung und die Garantie.
§ 5.3 Bei dem Erwerb von Mietsoftware gehen sie i.d.R. einen Mietvertrag mit dem Hersteller ein, sodass der Hersteller für die Mängelhaftung im Rahmen des Mietrechts eintritt (z.B. Office 365, div. Antivirusprogramme). Zuständig für die Mängelhaftung des Produktes ist der Vermieter, zuständig für die Mängelhaftung der Einrichtung sind wir.
6. Haftung für Schäden
§ 6.1 Wir haften nur für Schäden, die wir vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
§ 6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
§ 6.3 Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus entstehende Erfordernis einer regelmäßigen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er diese Sicherung unterlässt. Der Kunde muss die Datensicherung regelmäßig kontrollieren oder kontrollieren lassen. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 6.4 Eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel, nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt.
§ 6.5 Wir sind stets bemüht eine zügige Entstörung bei Stammkunden ohne laufenden Wartungsvertrag vorzunehmen. Kunden mit Wartungsvertrag werden jedoch bei der Entstörung priorisiert. Ohne Wartungsvertrag besteht kein Anspruch auf Entstörung oder Übergabe von Leistungen an einen Dritten zu Entstörungszwecken. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich bei Großereignissen (z.B. Cyberangriffen auf von uns eingesetzten Produkten), die das Handeln bei vielen Kunden gleichzeitig erforderlich machen oder wenn der Kunde mit Zahlungen im Verzug ist.
7. Streitschlichtung
§ 7.1 Wir nehmen nicht an einem Streitschlichtungsverfahren teil.
Stand: 06.05.2024